Aus der geschichte des prozesses 

 

Mons. Josef Laštovica gab der Muter Inviolata Krupková, der Nachfolgerin der Mutter Vojtěcha, nach dem Tode Mutter Vojtěchas den Rat, den Fall der Mutter Vojtěcha, die ja im Ruf der Heiligkeit verstorben ist, sofort aufzugreifen und auszuarbeiten. Vor allem sollten lebende Zeugen ihres Lebens kontaktiert werden. (aus seinem Brief vom 7.12.1992)

Die Schwestern konnten eigene Erinnerungen an Mutter Vojtěcha niederschreiben. Diese Erinnerungen zusammen mit der eigenen schriftlichen Aussage der Mutter Vojtěcha über ihre Berufung wurden zur Grundlage für den Nekrolog, den Mutter Inviolata verfasste und der später unter der Bezeichnung Liebe endet nicht mit dem Toderschien.

Schwestern aus der ganzen Kongregation schlossen sich einer Gebetsgruppe an, die für die Seligsprechung der Mutter Vojtěcha betete, und zwar noch vor Beginn des Beatifizierungsprozesses. Es entstand eine Gruppe von ca. 60 Schwestern.

10. 1995 bat eine weitere Generalvorsteherin, M. Remigie Češíková, den Vater Bischof Vojtěch Cikrle um die Genehmigung von Fürbitten, die für diese Gebetsgruppe bestimmt sein solten.

 

Verlauf des kanonisierungsverfahrens in den jahren 1996 – 2011

Nach Erhalt des Nihil obstat aus dem Vatikan am 28.2.1996, datiert 25.1.1996, unterzeichnet vom Pro-Präfekt +Albertus Bovone und Sekretär +Eduardus Nowak, wurde der Prozess auf der Ebene der Diözese mit der Ernennung des zuständigen kirchlichen Gerichts und mit dem Schwur einzelner Personen offiziell eröffnet (29.11.1996).

Am 4.11.1996 hat Bischof Vojtěch auf Antrag der Generalvorsteherin M. Remigie Češíková den damaligen Generalsekretär der Tschechischen Bischofskonferenz Herrn Mons. ThDr. Karel Simandl in die Rolle des Postulators ernannt.

Am 25.11.1996 hat Bischof Vojtěch Cikrle die Generalvorsteherin Mutter Remigie Češíková zur feierlichen Eröffnung des Kanonisierungsprozesses – am Freitag 29.11.1996 ab 14 Uhr in Brno-Petrov – eingeladen. Zusammen mit ihr nahmen an der Eröffnung auch zehn weitere Schwestern teil, darunter S. Ludmila und S. Fabiola, die nächsten Mitarbeiterinnen der Mutter Vojtěch, und S. Doloris, die mit ihr im Gefängnis saß. Fotos: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

Mit dieser ersten sitzung wurde der Kanonisierungsprozess der Gottesdienerin Schwester Vojtěcha Hasmandová offiziell eröffnet.

„Die Einleitung des Kanonisierungsprozesses bedeutet noch keine Verkündung der Heiligkeit der betreffenden Person. Es ist ein Beginn der Suche nach Beweisen, zu deren guten Verlauf die Gnade und Hilfe Gottes nötig sind. Beten wir daher für den guten Verlauf dieses Prozesses und für die Huldigung der Gottesdienerin Vojtěcha Hasmandová. Wenn Gott gibt, wird es für das geistige Leben unser aller ein neuer, mächtiger Anreiz sein“.

(Vater Bischof Vojtěch Cikrle bei der Eröffnung des Kanonisierungsverfahrens)

Die Tätigkeit des Tribunals bestand darin, dass 44 Zeugen gehört wurden, die über jeden Lebensabschnitt der Gottesdienerin aussagen konnten, beginnend mit ihrer Geburt bis zu ihrem seligen Tod (21.1.1988), über ihre Heiligkeit und über eventuelle Erhörung ihrer Fürbitten. Zugleich wurden Schriftunterlagen überprüft und ins Italienische übersetzt – Dokumente zu ihrer Verhaftung, ihre Vernehmungen, Verurteilung wegen Hochverrat, der im Dienst dem Vatikan bestanden haben soll, Dokumente zu den Jahren in Haft (8 Jahre), zu den 10 Jahren in Vidnava, zu 17,5 Jahren ihrer Tätigkeit als Generalvorsteherin, zur Vorbereitung und Leitung von zwei Generalkapiteln der Kongregation, zur Durchsetzung der Erneuerung des Ordenslebens im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils sowie zur Formation der in die Gemeinde heimlich aufgenommenen Schwestern (50 davon sind bis heute der Berufung treu geblieben), usw.

Es wurden auch ihr Grab, das Zimmer, wo sie verstorben ist sowie auch sonstige Räumlichkeiten im Kloster Znojmo-Hradiště (Znaim) untersucht, um zu prüfen, ob es dort Anzeichen des liturgischen Kults gab.

Und wie war das Verfahren im Vatikan?

Es erfolgte die feierliche Entsiegelung der Dokumentation und die Ernennung des römischen Postulators sowie des zuständigen Relators, unter dessen Führung der Postulator zusammen mit seiner Mitarbeiterin das Buch Positio über die Heroizität der Tugendenvorbereiteten.Zum Postulator wurde Mons. ThDr. Josef Laštovica ernannt. Seine Helferin in dieser Position war Schwester M. Remigie Češíková SCB. Am 4. November 2009 wurde das Buch der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse zur weiteren Veranlassung abgegeben.

 Später wurde die Schwester Remigie Češíková SCB zur Postulatorin des Prozesses ernannt, sie vertrat diese Position seit 1.1.2012. Inzwischen erfolgte weitere Untersuchung des Lebens der Mutter Vojtěcha im Rahmen der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse.Es gab zwei Gruppen – Kongregation der Theologen (29.10.2013) und Kongregation der Kardinäle und Bischöfe (28.11.2014) – die erst unabhängig voneinander und später zusammen die Heroizität der Tugenden, des Lebens und des Todes unserer Gottesdienerin untersucht haben.

Die Ergebnisse dieser Untersuchung legte dann der Präfekt der Kongregation, Kardinal Angelo Amato SDB, dem Heiligen Vater Franziskus vor, welcher am 6.12.2014 die Heroizität der Tugenden der Mutter Vojtěcha mit seinem Dekret bestätigte. Dadurch teilte er der Welt mit, dass diese Gottesdienerin als ein Vorbild wahrzunehmen ist. Sie erhielt ebenfalls den Titel venerabilis– ehrwürdig. Damit wurde die Untersuchung des Lebens der ehrwürdigen Gottesdienerin Mutter Vojtěcha abgeschlossen.

Zur Vollendung des Seligsprechungsprozesses ist jedoch eine Wunderheilung auf Fürbitte der Gottesdienerin notwendig. Es muss nachweislich zur Heilung einer solchen Krankheit oder eines solchen pathologischen Zustands kommen, in dem die gegenwärtige Medizin nicht mehr weiter helfen kann. Die Ärzte müssen eine Erklärung abgeben, die eine detaillierte Beschreibung des klinischen Bildes der Krankheit und des Patientenzustands vor und nach Genesung beinhaltet; die Genesung muss dauerhaften Charakter haben.

Es ist dabei wesentlich und sehr wichtig, dass nur eine Kandidatin / ein Kandidat der Heiligsprechung um Fürbitte für den Kranken gebeten wird.

Die Prüfung des Wunders unterliegt strengen Regeln. Nach Untersuchung auf Diözesanebene laut Vorschriften und nach ärztlicher Stellungnahme erfolgen Untersuchungen durch zwei fachliche ärztliche Kommissionen im Rahmen der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Erst dann erklärt die Kommission der Kardinäle öffentlich und offiziell, dass es sich um eine menschlich nicht erklärbare Wunderheilung handelt, und die Erklärung samt Untersuchungsergebnisse werden dem Heiligen Vater übergeben. Damit erschließt sich der Weg zur Beatifizierung. Nehmen wir diese ganze Angelegenheit als eine Gabe Gottes für die Kirche in unserem Land wahr.  

Um ein solches Wunder zu erbitten, wurde wieder eine Gebetsgruppe gegründet, die regelmäßig für die Seligsprechung, aber auch für neuen Nachwuchs, für Heilung und Gottes Hilfe für viele Kranke und Dürftige betet, die sich diesem Gebet anvertraut haben.